Fahrerschutzversicherung

Ein entscheidender Faktor wird durch die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt: Wird ein Beifahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall verletzt, ist der Fahrer des Fahrzeugs ihm gegenüber schadenersatzpflichtig. Eine Kfz-Fahrerschutzversicherung kann vor den finanziellen Konsequenzen aus Ansprüchen wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Reha-Maßnahmen oder gar Umbaukosten für Haus, Wohnung oder Fahrzeug schützen. Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten dieser wichtigen Zusatzversicherung erhalten Sie von Ihrem FVB-Berater.

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Jutta Techen

unabhängige Finanzberaterin
Tel: 03394/403936
Mobil: 0162/4320602

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